Impact
Hub
Zürich

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Allgemeine Geschäftsbedingungen

1. Gegenstand Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachfolgend "AGB") gelten zwischen der Impact Hub Zürich AG (nachfolgend "Impact Hub") und den Mitgliedern des Impact Hub (nachfolgend gemeinsam die "Parteien") und regeln die allgemeinen Aspekte der vertraglichen Beziehung über die Erbringung von Leistungen durch Impact Hub an die Mitglieder. Als Mitglied gilt jede natürliche oder juristische Person, die mit Impact Hub einen Mitgliedschaftsvertrag abgeschlossen hat. Diese AGB bilden einen integralen Bestandteil des Mitgliedschaftsvertrags. Abweichende Regelungen im Mitgliedschaftsvertrag gehen diesen AGB vor. Mit Abschluss des Mitgliedschaftsvertrags stimmt das Mitglied diesen AGB zu. Allfällige allgemeine Geschäfts- oder Vertragsbedingungen des Mitglieds sind nicht anwendbar.

2. Leistungen von Impact Hub Impact Hub verpflichtet sich gegenüber dem Mitglied zur Erbringung einer Hauptleistung gemäss dem Mitgliedschaftsvertrag. Eine Übersicht über die konkreten beziehbaren Leistungen werden dem Mitglied im Rahmen der Bestellung auf der Website von Impact Hub angezeigt. Das Mitglied kann den vertraglich vereinbarten Leistungsumfang auf den Ersten jedes Folgemonats anpassen. Hierzu hat das Mitglied Impact Hub bis zum 15. des laufenden Monats schriftlich Mitteilung zur Anpassung des Leistungsumfangs zu machen. Alle im detaillierten Angebot auf der Website von Impact Hub genannten Preise verstehen sich inklusive Mehrwertsteuer.

3. Übergabe der Räumlichkeiten Sofern und soweit die Überlassung von Räumlichkeiten durch Impact Hub an die Mitglieder im Mitgliedschaftsvertrag vereinbart wird, ist Impact Hub verpflichtet, die vertragsgemäss vereinbarte Infrastruktur und Räumlichkeiten (nachfolgend "Räumlichkeiten") zum vereinbarten Zeitpunkt in einem zum vorausgesetzten Gebrauch tauglichen Zustand zu übergeben und in demselben zu erhalten.

4. Nutzung durch das Mitglied

4.1. Allgemeines Das Mitglied ist zur vertragsgemässen Nutzung der Räumlichkeiten und der zur Verfügung gestellten Infrastruktur von Impact Hub verpflichtet. Die Räumlichkeiten und weiteren Leistungen von Impact Hub dürfen nur durch das Mitglied selbst und ausschliesslich als Büroräumlichkeiten oder optional zu anderen schriftlich vereinbarten Gebrauchszwecken genutzt werden. Eine Änderung des Gebrauchszwecks bedarf der vorgängigen schriftlichen Zustimmung durch Impact Hub. Jede Nutzung der Flächen durch Dritte oder Übertragung des Vertragsverhältnisses bedarf der schriftlichen Zustimmung von Impact Hub.

4.2. Sorgfalt und Rücksichtnahme Das Mitglied hat die Räumlichkeiten mit aller Sorgfalt gemäss Gebrauchszweck zu gebrauchen und in gutem und sauberem Zustand zu halten. Bei der Benützung der Räumlichkeiten hat das Mitglied auf die anderen Mitglieder Rücksicht zu nehmen. Es ist ihm untersagt, Maschinen, Apparate und Einrichtungen zu gebrauchen oder Gewerbe zu betreiben, welche Lärm, Erschütterungen, lästige Dünste oder üble Gerüche verursachen. Für längere persönliche oder telefonische Gespräche sind die Telefonzellen, Sitzungszimmer oder die öffentlichen Bereiche aufzusuchen. Das Mitglied verpflichtet sich, eine allfällige Hausordnung resp. Anordnungen zur Benützung der Räumlichkeiten einzuhalten.

4.3. Unzulässige Nutzung Die Nutzung der Räumlichkeiten für ungesetzliche, sittenwidrige oder in diesen AGB oder im Mitgliedschaftsvertrag ausgeschlossene Zwecke ist unzulässig. Das Mitglied verpflichtet sich insbesondere, die Räumlichkeiten nicht in einer Art und Weise zu nutzen, die zur Beschädigung, Zerstörung, Überlastung oder sonstigen Unbenutzbarkeit der bereitgestellten Infrastruktur führen oder Störungen für andere Mitglieder verursachen. Unberechtigter Zugriff auf die Räumlichkeiten (auch durch Hacking oder ähnliche Methoden) ist nicht zulässig. Explizit nicht erlaubt ist die Nutzung der Räumlichkeiten zudem für die folgenden Tätigkeiten: - Nutzung im Zusammenhang mit unlauteren Gewinnspielen, Schneeballsystemen, Kettenbriefen, Spam EMail, oder sonstige Art von unerwünschten Nachrichten oder Werbung; - Diffamierung, Belästigung, Missbrauch, Stalking, Bedrohung oder sonstige Verletzung gesetzlicher Bestimmungen (wie Schutz der Privatsphäre, Persönlichkeitsrecht) von Personen oder Firmen inner und ausserhalb der Räumlichkeiten; - Verbreitung von beleidigenden, sittenwidrigen, pornografischen oder sonstigen ungesetzlichen Materialien oder Daten innerhalb der oder über die bereitgestellte Infrastruktur; - Verbreitung von Daten, die Viren, Trojaner, Würmer, Bots oder sonstige Schadsoftware enthalten; - illegaler Up- und/oder Download von urheberrechtlich geschützten Daten; - Abhalten oder Behinderung anderer Mitglieder vom Zugang und Anwendung der Services und Infrastruktur; - unrechtmässige Beschaffung von Informationen von anderen Mitgliedern, insbesondere auch deren E-Mail-Adressen, ohne deren Zustimmung.

4.4. Haftung des Mitglieds und Schadloshaltung von Impact Hub Das Mitglied haftet bei Verschulden für direkte Schäden am Gebäude und/oder am Eigentum von Impact Hub, die durch das Mitglied selbst, seine Mitarbeitenden und/oder vom Mitglied eingeladene Dritte verursacht werden. Das Mitglied verpflichtet sich, Impact Hub und deren Vertreter, Mitarbeitende und Erfüllungsgehilfen von sämtlichen Forderungen, die aus oder im Zusammenhang mit der Nutzung der Leistungen von Impact Hub entstehen, uneingeschränkt freizustellen und sie hiergegen zu verteidigen sowie Impact Hub Schadenersatz zu leisten (auch für angemessene Kosten der Rechtsverteidigung). Dies insbesondere, aber nicht abschliessend bei Schäden, die aus der Verletzung des Mitgliedschaftsvertrages (z.B. durch unzulässige Nutzung) oder der Verletzung von geltendem Recht oder Rechte Dritter entstehen.

4.5. Domizil Die Registrierung der Adresse von Impact Hub als eigenes Rechtsdomizil ist nur mit gegenseitiger Vereinbarung kostenpflichtig möglich. Ohne eine solche ausdrückliche Vereinbarung darf die Adresse von Impact Hub nicht als Rechtsdomizil verwendet werden.

4.6. Schlüssel (Fobs) Mitglieder erhalten nach Vereinbarung einen oder mehrere Schlüssel (Fobs) zu den Räumlichkeiten von Impact Hub. Alle Schlüssel (Fobs) sind Eigentum von Impact Hub. Es ist nicht erlaubt, diese zu vervielfältigen oder Schlüssel (Fobs) ohne vorherige schriftliche Genehmigung durch Impact Hub an Dritte weiterzugeben. Alle Schlüssel (Fobs) sind unverzüglich bei Beendigung des Mitgliedschaftsvertrages zurückzugeben. Bei Verlust oder Diebstahl von Schlüsseln (Fobs) muss das Mitglied Impact Hub unverzüglich informieren. Das Mitglied haftet für alle Kosten im Zusammenhang mit Verlust, Diebstahl oder Ersatz von Schlüsseln (Fobs).

4.7. Rückgabe der Räumlichkeiten Die von Impact Hub zur Verfügung gestellten Räumlichkeiten samt Inventar sind am Ende der Vertragsdauer in gutem Zustand, unter Berücksichtigung der aus der vertragsmässen Benutzung sich ergebenden Abnützung oder Veränderung sowie des Zustandes bei Vertrags- antritt zurückzugeben. Impact kann über die normale Abnutzung hinausgehende Gebrauchsspuren und Schäden an Böden, Bodenbelägen, Wänden oder Inventar auf Kosten des Mitglieds beseitigen. Das Mitglied hat die entsprechenden Kosten innerhalb von sieben Tagen nach Zusendung der Rechnung durch Impact Hub zu begleichen. Alle von Mitglied eingebrachten Gegenstände sind zu entfernen. Impact Hub kann zurückgelassene Gegenstände auf Kosten des Mitglieds einlagern, wenn sie trotz Aufforderung nicht entfernt werden. Nach Ablauf von 14 Tagen ist Impact Hub berechtigt, die Gegenstände auf Kosten des Mitglieds selber zu nutzen, zu verkaufen oder zu zerstören.

5. Zahlungsbedingungen Der Grundpreis für die im laufenden Monat erbrachten Leistungen werden zu Beginn des jeweiligen Monats in Rechnung gestellt. Zusatzleistungen werden im Folgemonat verrechnet. Jede Rechnung ist innerhalb von 15 Tagen ab Rechnungsdatum zu bezahlen, sofern nicht anders vereinbart. Bei Ausfall der Zahlung nach Fälligkeit gerät das Mitglied ohne Mahnung in Verzug. Impact Hub kann dem Mitglied eine schriftliche oder digitale Mahnung zustellen und das Mitglied zur Bezahlung einer ersten Mahngebühr von mindestens CHF 10.00 sowie einem Verzugszins von 5% verpflichten. Impact Hub ist berechtigt, seine vereinbarten Leistungen und Verpflichtungen bis zur vollständigen Bezahlung der ausstehenden Vergütung auszusetzen.

6. Vertragsabschluss, -laufzeit und Beendigung Der Mitgliedschaftsvertrag wird durch Abschluss des "Online-Signups" auf der Website von Impact Hub durch das Mitglied abgeschlossen. Das Datum des Inkrafttretens des Mitgliedschaftsvertrages wird im Mitgliedschaftsvertrag festgelegt. Ohne anderslautende Vereinbarung wird der Mitgliedschaftsvertrag unbefristet abgeschlossen. Ohne anderslautende Vereinbarung im Mitgliedschaftsvertrag können beide Parteien den Mitgliedschaftsvertrag durch schriftliche Mitteilung (per E-Mail) an die jeweils andere Partei bis spätestens zum 15. des Monats auf den Ersten des Folgemonats kündigen. Vorbehalten bleibt jederzeit das Recht zur fristlosen Kündigung aus wichtigem Grund. Als wichtige Gründe für die Kündigung des Mitgliedschaftsvertrages durch Impact Hub gelten insbesondere: - Unzulässige Nutzung gemäss Ziff. 4.3 dieser AGB durch das Mitglied; - Verletzung wesentlicher Bestimmungen des Mitgliedschaftsvertrages, dieser AGB oder einer allfälligen Hausordnung durch das Mitglied, die entweder nicht behoben werden können oder nach entsprechender Aufforderung durch Impact Hub nicht innerhalb einer Frist von 10 Tagen behoben werden. Die Nichtbezahlung einer fälligen Vergütung an Impact Hub gilt als Verletzung einer wesentlichen Bestimmung; - Begründeter Verdacht, dass die Mitgliedschaft im Zusammenhang mit der Durchführung, Teilnahme oder Erleichterung krimineller oder betrügerischer Aktivitäten genutzt wird.

7. Datenschutz Die im Zusammenhang mit der Erbringung der Leistungen aus dem Mitgliedschaftsvertrag von Impact Hub erhobenen personenbezogenen Daten des Mitglieds werden in Übereinstimmung mit den geltenden Datenschutzgesetzen sowie der Datenschutzerklärung von Impact Hub, die auf der Website von Impact Hub verfügbar ist, bearbeitet.

8. Geheimhaltung Die Parteien verpflichten sich sowie die von ihnen beigezogenen Hilfspersonen, alle nicht allgemein bekannten Informationen, die sie im Zusammenhang ihrer Vertragsbeziehung über die Kunden und Geschäftsbeziehungen der anderen Partei erfahren, vertraulich zu behandeln. Die Parteien verpflichten sich, diese Informationen anderen Dritten als ihren Hilfspersonen nur insofern und insoweit zugänglich zu machen, wie die Verträge dies den Parteien erlauben, die andere Partei dies ausdrücklich erlaubt oder dies aufgrund richterlicher Anordnung oder gesetzlicher Pflicht erforderlich wird. Impact Hub sowie von ihr beigezogene Hilfspersonen gelten in Bezug auf spezialgesetzliche Geheimhaltungspflichten, die auf das Mitglied anwendbar sind, nicht als dessen Hilfspersonen im strafrechtlichen Sinne und sind zur Einhaltung solcher Bestimmungen nur dann verantwortlich, wenn dies explizit vereinbart wurde.

9. Eigentums- und Nutzungsrechte / Referenzen Soweit nicht ausdrücklich etwas anderes schriftlich vereinbart wird, sieht der Mitgliedschaftsvertrag keinen Übergang von Eigentum vor. Impact Hub räumt dem Mitglied unübertragbare, nicht ausschliessliche Recht zur Nutzung der im Mitgliedschaftsvertrag vereinbarten Leistungen von Impact Hub ein. Inhalt und Umfang dieses Rechts ergeben sich aus dem Mitgliedschaftsvertrag oder von der Website von Impact Hub. Bei Leistungen, die gemäss Vertrag nur für eine bestimmte Zeitdauer zu erbringen sind, beschränkt sich dieses Recht auf die Dauer des entsprechenden Vertrages. Darüber hinaus werden dem Mitglied keine weitergehenden Nutzungsrechte gewährt. Das Mitglied ist insbesondere nicht berechtigt, das geistige Eigentum von Impact Hub (wie etwa Firmennamen, Urheberrecht oder Markenrechte) zu nutzen, zu lizenzieren, zu verpfänden, zu verkaufen, zu vervielfältigen oder auf eine andere Weise Dritten zugänglich zu machen. Impact Hub kann die Firmennamen und Logos der Mitglieder auf unterschiedlichen Kanälen (z.B. Website, Social Media, Pressemeldung, etc.), insbesondere aber nicht abschliessend zu Werbezwecken, veröffentlichen. Mit Abschluss des Mitgliedschaftsvertrages erteilt das Mitglied Impact Hub zu diesem Zweck ein beschränktes Nutzungsrecht. Impact Hub darf dem Mitglied Newsletter und andere Informationen per E-Mail zusenden.

10. Rechtsgewährleistung Impact Hub gewährleistet, dass ihre Leistungen keine Dritten in der Schweiz zustehenden Schutzrechte verletzen (nachfolgend "Schutzrechte"). Versucht ein Dritter, dem Mitglied gestützt auf angeblich bessere Schutzrechte an der vertragsgemässen Benutzung der Leistungen von Impact Hub zu hindern, so zeigt das Mitglied dies Impact Hub innert fünf Kalendertagen schriftlich an. Unter der Voraussetzung der fristgerechten Anzeige und zumutbaren Unterstützung durch das Mitglied, wird Impact Hub nach eigenem Ermessen und auf eigene Kosten: - ihre Leistungen (einschliesslich Software) so abändern, dass sie bei Erfüllung aller wesentlichen vertraglichen Anforderungen die Schutzrechte des Dritten nicht (mehr) verletzen oder - dem Mitglied eine Lizenz des Dritten verschaffen. Sind beide Varianten für Impact Hub nicht möglich oder unverhältnismässig, kann sie die betroffenen Leistungsteile bzw. Verträge ausserordentlich und fristlos kündigen. Dem Mitglied steht ein entsprechendes Kündigungsrecht zu, wenn für ihn die von Impact Hub gewählte Variante objektiv nicht zumutbar ist.

11. Haftung Für absichtlich und grobfahrlässig verursachte Schäden sowie für Personenschäden haftet Impact Hub unbegrenzt. Eine darüberhinausgehende Haftung von Impact Hub, sowohl für vertragliche als auch für ausservertragliche Ansprüche, ist soweit gesetzlich zulässig, wegbedungen. Insbesondere – aber nicht abschliessend - haftet Impact Hub nicht für Schäden: - wegen Ausfällen der Infrastruktur und/oder des Equipments; - aus der Verwendung von Datenübermittlungssystemen (Internet, WLAN, etc.); - an eingebrachten Gegenständen, Daten oder Software der Mitglieder, seinen Gästen oder Veranstaltungsteilnehmern; - aus Verlust oder Diebstahl. Das Mitglied nimmt zur Kenntnis, dass Impact Hub nicht verpflichtet ist, den Zugang zum Internet durch Firewalls oder andere technische Massnahmen abzusichern, und dass das Mitglied für die Sicherheit seiner Arbeitsgeräte und Daten selbst verantwortlich ist.

12. Höhere Gewalt Unter höherer Gewalt verstehen die Parteien insbesondere, jedoch nicht abschliessend: Naturereignisse von besonderer Intensität (Lawinen, Überschwemmungen, Erdrutsche usw.), Erdbeben, Vulkanausbrüche, Sabotage, DDOS-Attacken, Hacking, Malware, Ransomware, Epidemien, Stromausfälle bei den Energieversorgern, Krieg sowie kriegerische Ereignisse, Revolutionen, Rebellionen, Terrorismus, Aufstände und die dagegen ergriffenen Massnahmen sowie unvorhersehbare behördliche Restriktionen. Ist eine Partei aufgrund höherer Gewalt nicht in der Lage, ihre vertraglichen Pflichten vollständig zu erfüllen, so ist sie insoweit vorübergehend von ihren Pflichten befreit – unter der Voraussetzung, dass sie die allfällig gegen bestimmte Ereignisse vertraglich vereinbarten Massnahmen getroffen hat. Ist das Festhalten am Mitgliedschaftsvertrag für die andere Partei in einem solchen Fall objektiv nicht oder nicht mehr zumutbar, kann sie die betroffenen Leistungen mit sofortiger Wirkung kündigen.

13. Änderungen von Leistungen und Vertragsbedingungen Impact Hub behält sich vor, die angebotenen Leistungen und/oder Vertragsbedingungen (inkl. Preise und Gebühren sowie den Mitgliedschaftsvertrag inkl. diesen AGB) jederzeit zu ändern oder einzelne Leistungen einzustellen. Es gilt die jeweils aktuell gültige Version der AGB. Über Änderungen wird das Mitglied auf geeignete Weise informiert (z.B. via E-Mail). Impact Hub teilt dem Mitglied Änderungen, die für dieses mit einem erheblichen Nachteil verbunden sind (z.B. höhere Preise, die Einstellung oder wesentliche Einschränkung einer Leistung), einen Monat vor deren Inkrafttreten mit. Das Mitglied hat das Recht zur ordentlichen Kündigung des Mitgliedschaftsvertrages. Unterlässt das Mitglied die Kündigung, gelten die Änderungen als akzeptiert. Preisanpassungen infolge einer Änderung gesetzlicher Vorgaben (z.B. die Erhöhung des Mehrwertsteuersatzes) sowie die Anpassung von Preisen oder Bedingungen von Drittanbietern, berechtigen nicht zur Kündigung. Vom Mitglied gewünschte Änderungen oder mitgliederspezifische Nebenabreden, Änderungen oder Ergänzungen bedürfen der schriftlichen Zustimmung von Impact Hub.

14. Diverses a) Sollten sich Teile des Mitgliedschaftsvertrages (einschliesslich dieser AGB) als ungültig oder unwirksam erweisen, so hat dies keinen Einfluss auf die Gültigkeit der restlichen Bestimmungen oder den Bestand des Mitgliedschaftsvertrages (einschliesslich dieser AGB). Die ungültige oder unwirksame Bestimmung soll durch eine Bestimmung ersetzt werden, die dem Willen der Parteien am nächsten kommt. b) Die Verrechnung von Forderungen ist nur mit Zustimmung der Gegenpartei zulässig. Im Konkursfall ist im Rahmen der gesetzlichen Vorschriften eine Verrechnung durch den Gläubiger zustimmungsfrei möglich. c) Das Mitglied darf die Rechte und Pflichten aus dem Mitgliedschaftsvertrag nur mit schriftlicher Zustimmung von Impact Hub an Dritte abtreten und übertragen. Impact Hub kann die Forderungen, Rechte und Pflichten jedoch mit befreiender Wirkung jederzeit und ohne Zustimmung des Mitglieds auf eine andere Gesellschaft oder Person abtreten und übertragen. d) Die Parteien sind sich einig, dass sie durch den Mitgliedschaftsvertrag keine einfache Gesellschaft (Art. 530 ff. OR) eingehen. Sollte eine solche wider Erwarten angenommen werden, so soll die Auflösung des Mitgliedschaftsvertrages, mit dem sie zusammenhängt, zugleich zur Auflösung der einfachen Gesellschaft führen. Die Parteien haben in diesem Fall keine Pflicht, Beiträge irgendwelcher Art oder Nachschüsse zu leisten. Eine Gewinn- oder Verlustbeteiligung ist ausgeschlossen. Jede Partei trägt ihre eigenen Kosten und Risiken.

15. Anwendbares Recht und Gerichtsstand Die Vertragsbeziehung der Parteien, einschliesslich dieser AGB und aller darauf basierender Verträge, untersteht ausschliesslich schweizerischem Recht. Die Parteien erklären die Kollisionsnormen des internationalen Privatrechts und das Übereinkommen der Vereinten Nationen über den internationalen Warenkauf vom 11. April 1980 für nicht anwendbar. Als Gerichtsstand für allfällige Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit der vorliegenden Vertragsbeziehung der Parteien, d.h. dem Rechtsverhältnis aus dem Mitgliedschaftsvertrag einschliesslich dieser AGB, wird ausschliesslich Zürich vereinbart. (Version Juli 2023)